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Datum: 05. Februar 2025

VdW/VdWg-Seminarveranstaltung "Bauvertragsrecht 2025"
- Wiederholer- und Einsteigerseminar -

Die wesentlichen Grundlagen des Bauvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch werden dargestellt und analysiert. Auch auf den Verbraucherbauvertrag in § 650i BGB wird eingegangen.
Vor dem Hintergrund, dass das Bauvertragsrecht zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, liegen zwischenzeitlich erste höchst richterliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vor.
Es wird ein Überblick über die VOB gegeben.

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 Referent:

Prof. Andreas Biedermann
Rechtsanwalt

Zielgruppe:

Geschäftsführer/innen, Vorstände und Mitarbeiter/innen, die mit der speziellen Materie befasst sind

Termin, Zeit, Ort:

Mittwoch, 05.02.2025, 10:00 bis ca. 15:30 Uhr

Hotel Ratswaage, Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg

Anmeldungen:

Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V.
Olvenstedter Straße 66, 39108 Magdeburg
E-Mail: veranstaltungen@vdw-lsa.de

Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V.
Breiter Weg 261, 39104 Magdeburg
E-Mail: fortbildung@vdwg-lsa.de 

Anmeldeschluss:
22.01.2025

Abschluss des Bauvertrages gem. § 650a BGB

•  Vertragsparteien/Vertretungs- und Vollmachtsprobleme
•  Definition des Bauvertrages gem. § 650a BGB
•  Vertragspflichten aus dem Bauvertrag

Beschreibung der Leistung gem. § 7 VOB/A

•  Hinweise zur Aufstellung der Leistungsbeschreibung gem. VOB/C
•  Nebenleistungen/besondere Leistungen
•  Erkennbare Lücken oder fehlerhaftes Leistungsverzeichnis

Das Vergütungssystem der VOB/B gem. § 2 VOB/B

Bedenken/Behinderung

•  Bedenken anmelden gem. § 4 VOB/B
•  Behinderung anmelden gem. § 6 VOB/B

Kündigungsmöglichkeiten gem. §§ 8/9 VOB/B

Abnahmevorschriften gem. § 12 VOB/B

Mängelbeseitigungsansprüche gem. § 13 VOB/B

Streitverhinderung/Streitschlichtung

Aktuelle Rechtsprechung

Neben der Nachtragsproblematik werden auch die Behinderungstatbestände, die Kündigungsmöglichkeiten und die Rechtsvorschriften der Abnahme und Mängelbeseitigung (Gewährleistung) umfassend erörtert.

Alle Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Durchführung der Seminarveranstaltung ein Zertifikat.

Die Veranstaltung erfüllt die Anforderungen von fünf Weiterbildungsstunden gemäß § 34c GewO und § 15b MaBV.