VdW/VdWg-Seminarveranstaltung: "Update WEG und gesetzliche Neuerungen (Relevante Rechtsprechung)"
Anmeldung VdW-Mitglieder Termin exportieren
| Referent: |
Rechtsanwältin Beate Heilmann |
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Zielgruppe: |
Geschäftsführer/innen, Vorstände und Mitarbeiter/innen, die mit der speziellen Materie befasst sind |
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Termin, Zeit, Ort: |
Montag, den 13.07.2026, 10:00 - ca. 15:30 Uhr |
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Anmeldungen: |
Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V. Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V. |
Anmeldeschluss: 24.06.2026
Thema
Die mit dem WEMoG eingetretenen gesetzlichen Änderungen finden zunehmend in der
Rechtsprechung - insbesondere auch des BGH - Niederschlag, woraus sich wichtige Vorgaben
für die tägliche Verwaltungspraxis ableiten. In Bezug auf die im Koalitionsvertrag angekündigten
Änderungen des Heizungsgesetzes sind ebenfalls Auswirkungen für die Verwaltung
von Wohnungseigentumsanlagen zu erwarten. Das Seminar verschafft einen Überblick
zu allen für die ordnungsgemäße Verwaltung zu beachtenden Aspekten.
Inhalte
Teilungserklärung
- Altes oder neues Recht?
Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
Verwalter
- Eigenmächtige Durchführung von Baumaßnahmen
- Haftung für Bauüberwachung
- Zuständigkeiten des Verwalters oder der GdWE?
Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- „Genehmigung Wirtschaftsplan“ ausreichend?
- Korrektur Jahresabrechnung nach falschem Verteilerschlüssel, Zweitbeschluss
- Änderung des Verteilerschlüssels möglich?
- Abändernde Kostenbeschlüsse nach § 16 Abs. 2 S. 2 WEG
Zuständigkeit bei Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen
Zulässigkeit von Zweitbeschlüssen
Nichtigkeit von Beschlüssen
Untergemeinschaften
- zulässige Bildung? - Kompetenzen
- Jahresabrechnung
Baumaßnahmen
- Kompetenzübertragung auf den Verwalter?
- erweitender Zweitbeschluss
- Vornahme ohne Genehmigung
- Beschluss zu privilegierten Maßnahmen
- Zuweisung einer ausschließlichen Nutzungsbefugnis
- Schadensersatz bei einstweiliger Verfügung
Verwaltungsbeirat
Prozessrecht
- Streitwerte
Aktuelle Handlungspflichten der WEG nach Gebäudeenergiegesetz
GB-Eintragung von Beschlüssen
Alle Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Durchführung der Seminarveranstaltung ein Zertifikat.
Die Veranstaltung erfüllt die Anforderungen von fünf Weiterbildungsstunden gemäß § 34c GewO und § 15b MaBV.