Förderung anpassen an demografischen Wandel
Für Sachsen-Anhalt haben wir 4 grundlegende Forderungen an die künftige
Landesregierung:
1. Umsetzung der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der aktuellen Legislatur (Zeilen 4873 bis 4899), die eine Weiterführung der Wohnungsbau- und Städtebauförderung verbindlich festlegt. Dies beinhaltet die zugesagte 1:1 Kofinanzierung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau.
2. Fortführung des Aufzugsprogramms der Investitionsbank Sachsen-Anhalt unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen aus dem Evaluierungsbericht der wohnungswirtschaftlichen Verbände
3. Maßnahmenplan der Landesregierung im Ergebnis der Fachtagung des Sozialministeriums am 25.09.2025 in Dessau. In Sachsen-Anhalt herrscht ein eklatanter Mangel an barrierereduziertem Wohnraum. Laut Sonderauswertung Mikrozenzus 2022 sind nur 6 % des Wohnungsbestandes barrierereduziert, für 100 mobilitätseingeschränkte Haushalte stehen nur 24 barrierefreie Wohnungen zur Verfügung.
4. Zusage einer Wohnungsbauförderung in Höhe von 1% des Landeshaushalts, dies entspricht einer Summe von rd. EUR 150 Mio., über die gesamte Legislatur.