Inhalt

Kosten der Unterkunft

Die kommunalen Wohnungsunternehmen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung von Haushalten mit mittleren und geringen Einkommen. Damit die Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) den tatsächlichen Gegebenheiten auf den Wohnungsmärkten entspricht, werden die örtlichen Angemessenheitsrichtlinien regelmäßig überprüft und angepasst.
Der Vergleich der durchschnittlichen KdU-Richtwerte (Bruttokaltmiete) zwischen 2023 und 2025 zeigt, dass die Angemessenheitsgrenzen in nahezu allen Landkreisen und kreisfreien Städten angehoben wurden. Besonders deutliche Anpassungen erfolgten in Magdeburg (+1,35 EUR/m²), Dessau-Roßlau (+1,05 EUR/m²) und im Landkreis Harz (+0,96 EUR/m²). Lediglich im Landkreis Mansfeld-Südharz wurde der Richtwert gegenüber 2023 abgesenkt (-1,54 EUR/m²).
Trotz der überwiegend positiven Entwicklung bleibt die Herausforderung bestehen, die Angemessenheitswerte regelmäßig an die tatsächlichen Verhältnisse auf den regionalen Wohnungsmärkten anzupassen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Leistungsbeziehende angemessenen Wohnraum anmieten können und kommunale Wohnungsunternehmen ihren Versorgungsauftrag auch künftig verlässlich erfüllen.