Sondervermögen - Infrastrukturinvestition Aufzugprogramm
Im Ergebnis eines Gesprächs in der Staatskanzlei mit dem Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Herrn Sven Schulze, hat das Land über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt drei Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ für die Förderung des An- und Einbaus von Aufzugsanlagen in Gebäuden kommunaler Wohnungsgesellschaften bereitgestellt.
„Als Wohnungswirtschaft wollen wir, dass alle Menschen möglichst lange selbstbestimmt in ihrer vertrauten Wohnung und ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Mit der Aufzugsförderung werden kommunale Wohnungsgesellschaften unterstützt, bestehende Wohngebäude barriereärmer und damit zukunftsfester zu machen. Das Geld aus dem Sondervermögen ist hier bestens angelegt“, auch wenn der Förderbetrag bei dem aktuellen Investitionsstau von mehr als EUR 210 Mio. deutlich zu gering ausfällt, erklärte VdW Verbandsdirektor Jens Zillmann.
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung gewinne die Anpassung des vorhandenen Wohnungsbestandes weiter an Bedeutung, ergänzte die Ministerin. Davon profitierten insbesondere ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, aber auch Familien mit Kindern.
Positiv bewerten wir die erstmalige Würdigung kommunaler Wohnungsunternehmen als Teil der kritischen Infrastruktur in den Städten und Gemeinden und damit Instrument der Daseinsvorsorge für breite Schichten der Bevölkerung. Für die Laufzeit des Sondervermögens bis 2029 muss sich die Förderung jetzt auch verstetigen und finanziell besser ausgestattet werden.