Was machen wir?
Leistungen des Prüfungsverbandes
Prüfungsbereich
Der Prüfungsbereich unseres Verbandes bildet den genossenschaftlichen Prüfungsverband, dessen Kerngeschäftsfeld die Durchführung von genossenschaftlichen Pflichtprüfungen nach § 53 GenG und § 53a GenG ist.
Dabei ist die genossenschaftliche Pflichtprüfung bei uns mehr als nur die Erteilung des gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsurteils. Im Rahmen der sog. Betreuungsprüfung, die uns neben der Prüfung auch eine Beratung ermöglicht, können Sie mit Blick auf die kommenden Herausforderungen Ihres Unternehmens mit unseren Prüfern in der Praxis etablierte Strategien diskutieren. Unsere Expertise kann Sie in der Auswahl der für Ihre Genossenschaft optimalen Lösung unterstützen.
Bei der Ausübung unserer Prüfungstätigkeit ist eine qualitativ hochwertige Prüfung unter Nutzung zeitgemäßer, moderner Medien und Arbeitsmethoden selbstverständlich. Dabei schont unser Verständnis für die Wohnungswirtschaft Ihre Ressourcen und sichert den Blick für das Wesentliche.
Zur Gewährleistung der hohen Prüfungsqualität unterziehen wir uns fortlaufend den freiwilligen und den gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätskontrollen (Peer Review).
Der Prüfungsbereich erbringt folgende Leistungen:
1. Genossenschaftliche Pflichtprüfung gemäß § 53 GenG und § 53a GenG
Wir führen bei den Mitgliedsunternehmen unseres Verbandes die genossenschaftliche Pflichtprüfung durch, die abhängig von der Größe Ihrer Genossenschaft einen differenzierten Umfang hat.
Bei Wohnungsgenossenschaften, deren Bilanzsumme 1,5 Mio. € und deren Umsatzerlöse 3 Mio. € nicht überschreiten, umfasst die genossenschaftliche Pflichtprüfung die Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Im Rahmen der Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse wird der Jahresabschluss einer sog. kritischen Würdigung unterzogen.
Bei Wohnungsgenossenschaften, die die Grenzen überschreiten ist auch der Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts zu prüfen.
Sogenannte Kleinstgenossenschaften können von der vereinfachten Prüfung gemäß § 53a GenG Gebrauch machen.
Im Rahmen der Prüfung entwickeln wir eine unternehmensindividuelle Prüfungsstrategie, die ein kosteneffizientes Vorgehen sicherstellt. Diese Prüfungsstrategie berücksichtigt die identifizierten Risiken und die relevanten Prüfungsstandards. Unser Prüfungsansatz sorgt dabei dafür, dass kritische Themen frühzeitig erkannt und mit Ihnen besprochen werden.
Geschützte InformationSie besitzen kein Zugriffsrecht auf das angeforderte Objekt. Bitte melden Sie sich an. |
2. Erweiterte Prüfung von Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung nach dem Kreditwesengesetz
Wohnungsgenossenschaften können die Möglichkeit der Finanzierung der Bautätigkeit (Neubau, Modernisierung, Instandhaltung) des Wohnungsbestandes durch Spareinlagen ihrer Mitglieder sowie deren Angehörige nutzen. Dazu richtet die Genossenschaft eine Spareinrichtung ein, welche, ähnlich wie eine Bank, Einlagen gegen die Gewährung von Zinsen entgegennimmt.
Mit dem Betrieb einer Spareinrichtung gehen für die Genossenschaft allerdings auch strengere regulatorische Anforderungen und eine Erweiterung des Prüfungsumfangs einher.
Zusätzlich zur Prüfung nach § 53 GenG sind u. a.
- die Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG),
- des Geldwäschegesetztes (GwG),
- der Anzeigen- und Prüfungsberichtsverordnung (AnzV und PrüfbV) sowie
- ergänzend dazu die Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
einschlägig, deren Beachtung und Einhaltung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durch unseren Verband geprüft wird.
3. Abschlussprüfung von Tochtergesellschaften unserer Genossenschaften gemäß Art. 25 EGHGB i. V. m. §§ 316 ff. HGB
Auch Tochtergesellschaften unserer Wohnungsgenossenschaften können, soweit Sie Mitglied unseres Verbandes werden, die Expertise unseres Verbandes im Rahmen der Abschlussprüfung in Anspruch nehmen.
4. Gründungsprüfungen von Genossenschaften nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG
Die Gründungsprüfung liegt im allgemeinen Interesse und dient dem Schutz der Mitglieder und der Gläubiger der neu gegründeten Genossenschaft. Sie darf nur vom genossenschaftlichen Prüfungs-verband durchgeführt werden, bei dem die neu gegründete Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist.
Um eine Genossenschaft zu gründen, sind folgende Schritte notwendig:
- Entschluss zur Gründung einer Genossenschaft
- Ausarbeitung eines wirtschaftlichen Konzeptes
- Gründungsberatungsgespräch bei unserem Prüfungsverband
- Konkretisierung des Konzeptes und Zusammenstellung der Unterlagen
- Gründungsprüfung und Aufnahme in den Prüfungsverband
- Anmeldung der Genossenschaft zum Genossenschaftsregister unter Beifügung
- Eintragung der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister
Nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG ist der Anmeldung einer neu gegründeten Genossenschaft zum Genossenschaftsregister u. a.
- die Bescheinigung eines Prüfungsverbandes, dass die Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist, sowie
- eine gutachterliche Äußerung des Prüfungsverbandes, ob nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere der Vermögenslage der Genossenschaft, eine Gefährdung der Belange der Genossen oder der Gläubiger der Genossenschaft zu besorgen ist
beizufügen.
Darüber erstreckt sich unser Leistungsspektrum insbesondere auf folgende weitere Tätigkeiten:
- Verschmelzungsprüfungen
- Sonderprüfungen im Auftrag von Vorständen oder Aufsichtsräten
- Prüfung nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Steuerberatung
Die Steuerabteilung unseres Verbandes steht Ihnen als erfahrener und kompetenter Dienstleister in allen Fragen der Besteuerung von Wohnungsgenossenschaften zur Verfügung.
Neben der Bewältigung der regelmäßigen steuerlichen Pflichten einer Wohnungsgenossenschaft stehen Sie vor dem Hintergrund der kontinuierlichen Änderung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen vor immer neuen Herausforderungen, bei deren Bewältigung wir Sie gern unterstützen.
Unsere Stärke ist dabei unsere langjährige Expertise in der Beratung der Wohnungsgenossenschaften mit einem tiefen Verständnis der Herausforderungen der Wohnungswirtschaft im täglichen Geschäft.
Darüber hinaus findet durch die Mitwirkung unseres Verbandes im GdW-Fachausschuss „Steuern“ ein laufender Informations- und Erfahrungsaustausch mit unserem Bundesverband und den anderen Regionalverbänden statt.
Das Leistungsspektrum unserer Steuerabteilung umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Erstellung der Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen,
- Erstellung von Steuerbilanzen,
- Prüfung von Steuerbescheiden,
- Führung von Rechtsbehelfsverfahren,
- Begleitung von Betriebsprüfungen,
- Erstellung von steuerlichen Planungsrechnungen,
- Beratung i. Z. m. den steuerlichen Auswirkungen unternehmerischer Entscheidungen